Notfälle
Tierärztlicher Notfalldienst
Liebe Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer, Ihr Haustier bereichert Ihr Leben und ist ein Familienmitglied. Geht es Ihrem Tier einmal nicht gut, sind wir Tierärztinnen und Tierärzte gerne für Sie und Ihren kleinen Freund da.
Was aber, wenn Ihr Tier außerhalb der normalen Praxisöffnungszeit ein schwerwiegendes gesundheitliches Problem oder einen Unfall hat? Dafür gibt es den tierärztlichen
Notdienst. In dieser Broschüre finden Sie Antworten auf häufige Fragen sowie Tipps, wie man einen Notfall erkennt und richtig damit umgeht.
Was ist ein Notfall?
Im Notfalldienst werden Patienten außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten, nachts, an Wochenenden und Feiertagen tierärztlich versorgt. Bei Notfällen sind ohne sofortige
Hilfeleistung erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod des Patienten zu befürchten. Einen solchen Notfall am eigenen Haustier zu erkennen, ist durch emotionale
Verstrickung nicht immer leicht.
Sollte Ihr Haustier bereits seit längerer Zeit Symptome zeigen, die Sie nun plötzlich beunruhigen, überlegen Sie, ob der Tierarztbesuch bis zum nächsten Werktag warten kann.
Denn der Notfalldienst sollte Notfällen vorbehalten sein. Da deren Behandlung viel Zeit in Anspruch nehmen kann und die Praxen im Notfalldienst oft nur mit einer Notbesetzung arbeiten, kann es außerdem zu Wartezeiten kommen.
Anzeichen eines Notfalles
- Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch
- Atemnot
- Krampfanfälle
- starke oder unstillbare Blutungen
- Unfähigkeit Kot oder Harn zu lassen
- anhaltender, blutiger Durchfall oder blutiges Erbrechen, zunehmende Schwäche
- Lähmungen der Gliedmaßen
- Augenverletzungen, auch tiefe Lidwunden
- Geburtsprobleme
- Madenbefall
- Verkehrsunfall oder Knochenbrüche
- Verschlucken von unbekannten Dingen, Giften, Schokolade o.Ä.
- Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag, Unterkühlung
Was passiert im Notfalldienst?
Im Notfalldienst werden Patienten nach einem Unfall, mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder starken Schmerzen behandelt. Die Notfallbehandlung soll den Patienten stabilisieren und, sofern er Schmerzen hat, diese lindern. Die Folgebehandlung erfolgt üblicherweise in der Haustierarztpraxis.
Umfangreiche Untersuchungen werden im Notfalldienst nicht durchgeführt, ebenso wenig aufwendige, spezielle Diagnosen gestellt, außer sie sind für die Stabilisierung des Patienten notwendig.
Routinebehandlungen, Impfungen oder Behandlungen von Erkrankungen, die bereits seit Längerem bestehen und nicht lebensbedrohlich sind, sind keine Notfälle!
Wohin kann ich mich wenden?
Seit 1. März 2024 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern für Klein- und Heimtiere die
zentrale Notrufnummer
01805 84 37 36
0,14 €/min aus dem dt. Festnetz
0,42 €/min aus dem Mobilfunknetz
die alle Tierhalterinnen und Tierhalter an die nächstgelegene notdiensthabende Tierarztpraxis weiterleitet.
Nach der Wahl der Notrufnummer werden in einer Bandansage zunächst wichtige Hinweise gegeben, bevor die Rufumleitung zur diensthabenden Praxis erfolgt. Deshalb hören Sie die Bandansage bitte bis zum Ende an.
Auf der Internetseite www.vetnotdienst.de ist die Notrufnummer veröffentlicht und dort sind ebenfalls wichtige Hinweise für Tierhalterinnen und Tierhalter zum Verhalten in Notfällen zu finden sowie eine Übersicht über alle aktuell notdiensthabenden Praxen.
Nehmen Sie den EU-Heimtierausweis oder Impfausweis Ihres Tieres und, wenn Sie Ihrem Tier regelmäßig Medikamente zu verabreichen haben, auch diese mit, vor allem, wenn Sie nicht zu Ihrem Haustierarzt fahren.
Denken Sie bitte daran, dass Sie je nach Region für die Fahrt zur nächsten Notfallpraxis mit längeren Fahrzeiten rechnen müssen. Üblicherweise erfolgen im Notfalldienst für Klein- und Heimtiere keine Hausbesuche.
Wichtig – sicherer Transport
- Hunde mit Leinen sichern
- kleine Hunde, Katzen, Heimtiere in Transportbox
- bei großen Hunden Decke als Trage nutzen
- Hunde wehren sich bei Schmerzen – ggf. Maulkorb oder Maulschlinge anlegen
Wie hoch sind die Kosten?
Auch aufgrund der Bereitstellung des Personals für den Notdienst liegen die Kosten für eine Notfallbehandlung um ein Mehrfaches über denen einer Behandlung innerhalb der normalen Sprechzeiten. Alle erbrachten tierärztlichen Leistungen werden im 2-4fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) berechnet.
Zudem müssen Sie eine Notdienstpauschale von 59,50 Euro entrichten. Auch eine telefonische Beratung mit Überweisung ist eine kostenpflichtige tierärztliche Leistung.
Da Sie in der Praxis, die den Notfalldienst anbietet, meist nicht als Kunde bekannt sind, müssen Sie sich darauf einstellen, die Kosten der Behandlung vor Ort in bar oder mit der EC-Karte zu begleichen. Notfallbehandlungen auf Rechnung sind unüblich.